Wer als deutscher Amazon-Händler in Polen lagert oder dorthin verkauft, muss früher oder später eine BDO-Nummer beantragen. Amazon verlangt das bereits seit August 2026 von jedem betroffenen Händler — und je näher das Weihnachtsgeschäft rückt, desto teurer wird jede weitere Verzögerung.
Warum jetzt der richtige Zeitpunkt ist
Das vierte Quartal ist für die meisten Amazon-Händler das umsatzstärkste des Jahres. Genau in dieser Phase steigt auch das Risiko: Wer ohne gültige BDO-Nummer erwischt wird, riskiert nach polnischem Recht ein Bußgeld zwischen 1.000 und 1.000.000 PLN — verhängt vom zuständigen Umweltinspektorat. Die Bearbeitungszeit bei der Behörde lässt sich zudem nicht beschleunigen, wenn im November plötzlich alle gleichzeitig registrieren wollen. Wer jetzt, im September, startet, hat die Nummer aller Voraussicht nach rechtzeitig vor dem Weihnachtsgeschäft in der Hand.
Was eine BDO-Registrierung eigentlich bedeutet
Die BDO ist Polens zentrales Register für Produkte, Verpackungen und Abfallwirtschaft. Wer Verpackungen auf den polnischen Markt bringt — durch Verkauf an polnische Kunden oder durch Lagerung in Polen, etwa über Amazon FBA — muss dort registriert sein. Das Problem für deutsche Unternehmen: Eine Selbstregistrierung aus dem Ausland ist praktisch nicht möglich. Nötig ist ein bevollmächtigter Vertreter mit Sitz in Polen, der die Registrierung im Namen des Unternehmens durchführt.
Unter oder über 1.000 kg — das macht den Unterschied
Für die meisten Amazon-Händler ist das Polen-Geschäft nur ein kleiner Teil des Gesamtumsatzes. Bleiben die jährlich nach Polen versendeten Verpackungsmengen unter 1.000 kg, lässt sich eine Befreiung von der Produktgebühr beantragen (De-minimis-Regelung) — die BDO-Nummer und die jährliche Meldung bleiben trotzdem Pflicht. Erst ab 1.000 kg im Jahr kommt zusätzlich ein Vertrag mit einer polnischen Verwertungsorganisation (PRO) dazu.
Was jetzt konkret zu tun ist
Drei Dinge sind für die Registrierung nötig: ein aktueller Handelsregisterauszug, die Bereitschaft, einem bevollmächtigten Vertreter in Polen eine eng gefasste Vollmacht zu erteilen, und die Angabe, wie viel Verpackung jährlich tatsächlich nach Polen geht. Der Rest — Einreichung, Kommunikation mit der Behörde, spätere Jahresmeldung — läuft über den Vertreter.
Wer eine BDO-Nummer beantragen möchte, ohne sich selbst durch ein fremdsprachiges Behördenportal zu kämpfen, findet mit unserem Express-Check in drei Fragen eine erste Einschätzung — und mit dem Basic-Paket eine feste Anlaufstelle für Registrierung und laufende Betreuung.
