25.09.2026 · David

EPR Polen Kosten: Was die BDO-Pflicht wirklich kostet

Stand: 25. September 2026

Wer wissen will, wie hoch die EPR Polen Kosten wirklich sind, findet online meist zwei Zahlen: 200 und 800 Złoty. Das ist richtig, aber es ist nur ein Teil der Rechnung. Wir haben die amtlichen Posten zusammengetragen, dazu den Betrag, der fällig wird, wenn man einen bestimmten Antrag vergisst, und den Punkt, an dem die Kosten tatsächlich entstehen.

Das Wichtigste in Kürze

Die amtlichen Kosten sind überschaubar

Der Behördenanteil besteht aus zwei Posten:

Für ein Kleinstunternehmen summiert sich das im ersten Jahr auf 217 Złoty, bei einem Kurs von rund 4,30 Złoty je Euro also etwa 50 Euro. Für größere Unternehmen sind es 817 Złoty, rund 190 Euro.

Im Jahr der Registrierung wird keine zusätzliche Jahresgebühr fällig, sie beginnt erst im Folgejahr.

Wer als Kleinstunternehmen gilt

Ob 200 oder 800 Złoty anfallen, entscheidet der Status als Kleinstunternehmen, auf Polnisch „mikroprzedsiębiorca". Definiert ist er nicht im Abfallrecht, sondern im polnischen Unternehmergesetz. Danach gilt als Kleinstunternehmen, wer in mindestens einem der beiden letzten Geschäftsjahre beide folgenden Bedingungen gleichzeitig erfüllt hat:

Drei Punkte werden dabei regelmäßig übersehen.

Beide Bedingungen müssen zusammen erfüllt sein. Ein Unternehmen mit drei Mitarbeitern und fünf Millionen Euro Umsatz ist kein Kleinstunternehmen, auch wenn die Mitarbeiterzahl klar darunter liegt.

Ein Jahr genügt. Es reicht, wenn die Bedingungen in einem der beiden letzten Geschäftsjahre erfüllt waren. Ein einzelnes starkes Wachstumsjahr kippt den Status also nicht sofort.

Es zählt das Unternehmen als Ganzes. Nicht das Polen-Geschäft. Wer in Polen 20.000 Euro umsetzt, insgesamt aber über zwei Millionen, zahlt die höhere Gebühr.

Bei der Mitarbeiterzahl wird in Vollzeitäquivalente umgerechnet. Nicht mitgezählt werden Beschäftigte in Mutterschutz sowie in Vaterschafts-, Eltern- und Erziehungsurlaub, ebenso Auszubildende. Die Euro-Beträge werden zum Durchschnittskurs der polnischen Nationalbank am letzten Tag des maßgeblichen Geschäftsjahres in Złoty umgerechnet.

Was passiert, wenn der De-minimis-Antrag fehlt

Wer im Kalenderjahr höchstens 1.000 kg Verpackungen nach Polen bringt, kann sich von der Produktgebühr und von der Pflicht zu Bildungskampagnen befreien lassen. Das ist keine automatische Freigrenze, sondern eine beantragte De-minimis-Beihilfe. Sie setzt voraus, dass bis zum 15. März die elektronische Jahresmeldung eingereicht wird, zusammen mit den Nachweisen über erhaltene De-minimis-Beihilfen der letzten drei Jahre und dem vorgeschriebenen Informationsformular. Das Marschallamt bezeichnet diesen Termin ausdrücklich als nicht verlängerbar.

Fehlt der Antrag, wird die Produktgebühr fällig. Sie wird nicht auf die gesamte Verpackungsmenge berechnet, sondern auf die Lücke zwischen der geforderten Recyclingquote und dem, was tatsächlich nachgewiesen wurde. Wer keinen Vertrag mit einer Verwertungsorganisation hat, weist in der Regel nichts nach, dann ist die Lücke die komplette geforderte Menge.

Die Sätze für 2026 betragen je Kilogramm:

Die geforderten Recyclingquoten liegen 2026 bei 77 Prozent für Papier und Karton, 51 Prozent für Kunststoff, 71 Prozent für Glas, 72 Prozent für Eisenmetalle, 53 Prozent für Aluminium und 26 Prozent für Holz.

Ein Rechenbeispiel: Ein Händler versendet im Jahr 800 kg Karton und 120 kg Kunststoff nach Polen, zusammen 920 kg und damit unter der Schwelle. Der De-minimis-Antrag unterbleibt. Für den Karton sind 77 Prozent von 800 kg zu recyceln, also 616 kg, zu 0,70 Złoty ergibt das 431,20 Złoty. Für den Kunststoff sind 51 Prozent von 120 kg zu recyceln, also 61,2 kg, zu 2,70 Złoty ergibt das 165,24 Złoty. In Summe rund 596 Złoty, also etwa 139 Euro.

Bei ungünstigerer Materialmischung wird es deutlich mehr. Wer 999 kg reinen Kunststoff versendet, käme auf rund 1.376 Złoty, also etwa 320 Euro, für einen Antrag, der nichts gekostet hätte.

Dazu kommt ein Posten, der selten erwähnt wird: Wer die Pflicht zu öffentlichen Bildungskampagnen selbst erfüllt, muss dafür mindestens 2 Prozent des Nettowerts der in Verkehr gebrachten Verpackungen aufwenden oder an das Marschallamt überweisen, fällig zum 31. Dezember des Berichtsjahres. Auch diese Pflicht entfällt mit der De-minimis-Befreiung.

Und wer zu spät zahlt, zahlt Zinsen wie bei Steuerrückständen. Die Ansprüche verjähren erst nach fünf Jahren.

Der eigentliche Kostenblock ist der Dienstleister

Rechnet man zusammen, bleibt der Staat günstig. Teuer wird es durch den Anbieter, der die Sache übernimmt. Die Spanne am Markt reicht von etwa 100 bis 1.500 Euro im Jahr. Dieselbe Behörde, dieselbe Nummer, derselbe Bericht, der Unterschied liegt im Leistungsumfang und in den Vertragsbedingungen.

Bei sehr günstigen Angeboten lohnt der Blick darauf, was nicht enthalten ist. Häufig fehlen:

Umgekehrt gibt es Punkte, die auch bei teuren Anbietern selten zu finden sind:

Oft zahlt man sogar eine jährliche Mindestgebühr, obwohl man entsprechende Mengen überhaupt nicht in den Verkehr gebacht hat. 

Wie wir es handhaben

Bei uns ist der De-minimis-Antrag Teil des Pakets, wir brauchen für die Mengenermittlung nur Ihre Amazon-Berichte, und die BDO-Registrierung lässt sich auch einzeln buchen, ohne laufenden Vertrag. Was der Staat kostet, geben wir unverändert weiter.

Was für Ihren Fall gilt, klären Sie in wenigen Minuten über unseren Express-Check. Die Preise stehen offen auf der Preisseite. Warum die 1.000-kg-Grenze dabei so oft missverstanden wird, steht in unserem Beitrag zur 1.000-kg-Grenze.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Stand vom 25. September 2026 wieder. Er stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt keine Prüfung im Einzelfall. Umrechnungen in Euro sind mit einem Kurs von rund 4,30 Złoty je Euro gerechnet und dienen nur der Einordnung.

Quellen

Unsicher, ob Sie eine BDO-Nummer brauchen?

Express-Check starten
← Zurück zur Blog-Übersicht